Häufige Fragen

Vor der ersten Anfrage.

Die häufigsten Fragen vor einer Anfrage. Wenn etwas fehlt: fragen Sie mich.

Für wen ist Siltropa da?

Auftraggeber sind private Wald­besitzerinnen und Wald­besitzer, Forschungs­einrichtungen, Umwelt­verbände, Kommunen, Stiftungen, Kirchen und Behörden. Eine sinnvolle Bearbeitung ist auch bei kleineren Flächen möglich, eine Mindestgröße gibt es nicht.

Wo sind Sie tätig?

Für die laufende Beförsterung im Umkreis von rund 100 km um Spangenberg in Nordhessen. Forst­einrichtungs­werke, Gutachten und Forschungs­aufträge übernehme ich dort, wo die Aufgabe es erfordert: bundesweit und in benachbarten europäischen Ländern.

Arbeiten Sie allein oder in einem Büro?

Als Einzelperson. Die Aufträge bearbeite ich selbst, es gibt keine Zwischenebene und keine wechselnden Ansprechpartner. Bei größeren Vorhaben hole ich Kolleginnen und Kollegen dazu, die ich aus Studium, Referendariat und den Forschungsjahren kenne, bei öffentlichen Ausschreibungen auch als Bieter­gemeinschaft. Vertrags­partner bin in jedem Fall ich.

Können Sie auch große Aufträge bearbeiten?

Ja. Vorhaben, die sich in abgegrenzte Feldphasen und Bearbeitungs­zeiträume gliedern lassen, übernehme ich auch in größerem Umfang und frage dafür Kolleginnen und Kollegen aus dem Netzwerk an, bei öffentlichen Ausschreibungen in Form einer Bieter­gemeinschaft. Sie haben dabei weiterhin eine Ansprechperson und bekommen eine Rechnung. Wo dauerhafte Präsenz vor Ort verlangt wird, etwa bei einer laufenden Beförsterung weit außerhalb Nordhessens, sage ich ab oder vermittle weiter.

Was kostet eine Forst­einrichtung oder ein Gutachten?

Das hängt von der Fläche, der vorhandenen Datenlage und der gewünschten Detail­tiefe ab. Nach dem Erst­gespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Fest­preis oder Tages­satz, je nach Auftrags­art. Für eine erste Orientierung nenne ich im Gespräch gerne eine Spanne aus vergleichbaren Vorhaben.

Können Sie Förder­mittel beantragen?

Ja. Welche Programme in Frage kommen, hängt vom Vorhaben ab, außerdem vom Bundesland und vom Zeitpunkt der Antrag­stellung. Häufig geht es um Wegebau, Wieder­aufforstung, Misch­wald­umbau, Schutz­wald oder FFH-Maßnahmen; daneben stehen weitere Förder­linien von Land, Bund und EU, die ich im Einzelfall prüfe. Den Antrag stelle ich selbst und begleite auch die spätere Abrechnung gegenüber der Förder­stelle.

Übernehmen Sie auch den Holz­verkauf?

Ja. Aushaltung, Vermessung, Vermarktung und Abrechnung gehören zum Leistungsumfang. Direktverkauf oder Verkauf über Bündel­partner, je nachdem, was bei Ihrem Sortiment im aktuellen Markt sinnvoller ist.

Wie steht es mit Naturschutz und Wirtschaftlichkeit?

Eine frühzeitige Integration des Naturschutzes in die forstliche Planung reduziert in der Praxis sowohl den Abstimmungsaufwand mit den Behörden als auch das Risiko, dass nachträgliche Auflagen den Hieb beeinflussen. Der wirtschaftliche Einschlag ist davon in der Regel nicht spürbar betroffen.

Wie funktioniert die Vermittlung im Netzwerk?

Wenn ein Auftrag fachlich oder geografisch besser bei einer Kollegin oder einem Kollegen aufgehoben ist, sage ich das und vermittle weiter, statt ihn trotzdem anzunehmen. Sie erfahren vor der Vermittlung, an wen ich weiterreiche und warum. Umgekehrt komme ich auf demselben Weg zu Aufträgen, für die ich besser passe als jemand anderes.

Sind Sie öffentlich bestellt und vereidigt?

Nein. Für Gutachten, die zwingend eine öffentliche Bestellung erfordern, etwa bei bestimmten Gerichtsverfahren, ziehe ich eine öffentlich bestellte und vereidigte Kollegin oder einen Kollegen hinzu. Die meisten Gutachten, zum Beispiel Wert­ermittlungen, Wildschaden-Bewertungen oder Forst­einrichtungs-Gutachten, setzen keine öffentliche Bestellung voraus. Diese erstelle ich selbst.

Wie lange dauert ein Forst­einrichtungs­werk?

Als Faustregel: drei Monate für kleine Betriebe unter 50 ha, bis zu neun Monate für größere. Der genaue Zeitplan steht im Angebot.