Häufige Fragen

Vor der ersten Anfrage.

Die häufigsten Fragen vor einer Anfrage, hier ehrlich beantwortet. Wenn etwas fehlt: fragen Sie mich.

Für wen ist Siltropa da?

Auftraggeber sind private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Kommunen und kirchliche Träger, Stiftungen, Behörden und Forschungs­einrichtungen. Eine sinnvolle Bearbeitung ist auch bei kleineren Flächen möglich, eine Mindestgröße gibt es nicht; nach oben besteht keine Beschränkung.

Wo sind Sie tätig?

Für die laufende Beförsterung im Umkreis von rund 100 km um Spangenberg in Nordhessen. Forst­einrichtungs­werke, Gutachten und Forschungs­aufträge übernehme ich dort, wo die Aufgabe es erfordert: bundesweit und in benachbarten europäischen Ländern.

Arbeiten Sie allein oder in einem Büro?

Als Einzelperson, organisiert über den Bundesverband der Forstsachverständigen und Freien Förster (BvFF). Kleinere Aufträge übernehme ich allein. Bei größeren Vorhaben hole ich Kolleg:innen aus dem Verbandsnetzwerk dazu, bei öffentlichen Ausschreibungen auch als Bietergemeinschaft. Vertrags­partner bin in jedem Fall ich.

Können Sie auch große Aufträge bearbeiten?

Ja. Über den Bundesverband der Forstsachverständigen und Freien Förster (BvFF) habe ich Zugriff auf Kolleg:innen aus ganz Deutschland. Bei umfangreichen Vorhaben, etwa landesweiten Forst­einrichtungs-Aufträgen oder mehrjährigen Monitoring-Programmen, hole ich gezielt Kapazität dazu. Bei öffentlichen Ausschreibungen bilde ich mit Kolleg:innen Bietergemeinschaften. Für Sie heißt das: weiterhin eine Ansprechperson und eine Rechnung.

Was kostet eine Forst­einrichtung oder ein Gutachten?

Das hängt von der Fläche, der vorhandenen Datenlage und der gewünschten Detail­tiefe ab. Nach dem Erst­gespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Fest­preis oder Tages­satz, je nach Auftrags­art. Für eine erste Orientierung nenne ich im Gespräch gerne eine Spanne aus vergleichbaren Vorhaben.

Können Sie Förder­mittel beantragen?

Ja. Welche Programme passen, hängt vom Vorhaben ab: Wegebau, Wieder­aufforstung, Misch­wald­umbau, Schutz­wald, FFH-Maßnahmen. Die Antrag­stellung und die Abrechnungs­begleitung gehören zum Leistungsumfang dazu.

Übernehmen Sie auch den Holz­verkauf?

Ja. Aushaltung, Vermessung, Vermarktung und Abrechnung gehören zum Leistungsumfang. Direktverkauf oder Verkauf über Bündel­partner, je nachdem, was bei Ihrem Sortiment im aktuellen Markt sinnvoller ist.

Wie steht es mit Naturschutz und Wirtschaftlichkeit?

Eine frühzeitige Integration des Naturschutzes in die forstliche Planung reduziert in der Praxis sowohl den Abstimmungsaufwand mit den Behörden als auch das Risiko, dass nachträgliche Auflagen den Hieb beeinflussen. Der wirtschaftliche Einschlag ist davon in der Regel nicht spürbar betroffen.

Wie funktioniert die Vermittlung im Netzwerk?

Wenn ein Auftrag fachlich oder geografisch besser bei einer Kollegin oder einem Kollegen aufgehoben ist, sage ich das und vermittle weiter. Meist über den Bundesverband der Forstsachverständigen und Freien Förster, dessen Mitgliederverzeichnis bundesweit verfügbar ist. Sie erfahren vor der Vermittlung, an wen und warum. Umgekehrt lande auch ich auf diesem Weg in Aufträgen, für die ich besser passe.

Sind Sie öffentlich bestellt und vereidigt?

Nein. Für Gutachten, die zwingend eine öffentliche Bestellung erfordern, etwa bei bestimmten Gerichtsverfahren, ziehe ich eine öffentlich bestellte und vereidigte Kollegin oder einen Kollegen aus dem Netzwerk hinzu. Die meisten Gutachten, zum Beispiel Wert­ermittlungen, Wildschaden-Bewertungen oder Forst­einrichtungs-Gutachten, setzen keine öffentliche Bestellung voraus. Diese erstelle ich selbst.

Wie lange dauert ein Forst­einrichtungs­werk?

Als Faustregel: drei Monate für kleine Betriebe unter 50 ha, bis zu neun Monate für größere. Der genaue Zeitplan steht im Angebot.