Artenschutzrechtliche Prüfung
Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG, im Wald ebenso wie bei Bauvorhaben, Infrastrukturmaßnahmen, Gehölzrodungen und Flächenumnutzungen. Dazu gehören die Erfassung der betroffenen Arten, die Beurteilung der einzelnen Verbotstatbestände und, wo sie gebraucht werden, Vermeidungsmaßnahmen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF). Im forstlichen Zusammenhang leite ich daraus ab, was die Befunde für die Hiebplanung in den betroffenen Bereichen bedeuten.