Naturschutz

Arten­schutz, Biotope und FFH-Planung, im Wald und außerhalb.

Ein Teil dieser Aufgaben fällt zusammen mit der Forst­einrichtung oder mit Hiebs­vorbereitungen an. Der Arten­schutz ist davon unabhängig: eine arten­schutz­rechtliche Prüfung brauchen auch Bau­vorhaben, Infra­struktur­maßnahmen und Flächen ohne jeden Waldbezug. Diese Aufträge übernehme ich einzeln, ohne dass ein forstlicher Auftrag daneben stehen muss. Die Abstimmung mit der zuständigen Naturschutz­behörde gehört in beiden Fällen dazu.


Lichtdurchfluteter Laubwald

Arten­schutz­rechtliche Prüfung

Prüfung der Verbots­tatbestände nach § 44 BNatSchG, im Wald ebenso wie bei Bau­vorhaben, Infra­struktur­maßnahmen, Gehölz­rodungen und Flächen­umnutzungen. Dazu gehören die Erfassung der betroffenen Arten, die Beurteilung der einzelnen Verbots­tatbestände und, wo sie gebraucht werden, Vermeidungs­maßnahmen sowie vorgezogene Ausgleichs­maßnahmen (CEF). Im forstlichen Zusammenhang leite ich daraus ab, was die Befunde für die Hieb­planung in den betroffenen Bereichen bedeuten.

Kiefernzapfen, Detail

Habitat­bäume und Biotop­kartierung

Habitat­bäume nehme ich auf und markiere sie im Bestand, sodass die Hiebs­vorbereitung später direkt damit arbeiten kann. Gesetzlich geschützte Biotope kartiere und dokumentiere ich parallel dazu, nach § 30 BNatSchG ebenso wie nach dem jeweiligen Landesrecht.

Luftbild eines Waldgebiets

FFH-Management­pläne

Erstellung und Fortschreibung von Management­plänen für FFH- und Vogel­schutz­gebiete, einschließlich der Maßnahmen­planung. Vorgehen und Inhalte stimme ich frühzeitig mit der unteren Naturschutz­behörde ab, solange sich ihre Anforderungen noch ohne größeren Aufwand in die Planung einarbeiten lassen.


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